Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Satzungsänderung Blatt 118 der Registerakten Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Beschluss Blatt 23-25 Bd. II d.A.; Satzung Blatt 26-28R Bd. II d.A.
Beschluss Blatt 35 - 38 Bd. II d. A. Satzung Blatt 40 - 45 Bd. II d.A.
Beschluss Blatt 79 - 81 Bd. II d.A.; Satzung Blatt 82 - 87 Bd. II d.A.
Satzung
Satzung vom 27.06.1982
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2010 hat beschlossen, die Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Organe), § 7 (Vorstand), durch Einfügung des § 7a (Vergütungen an Vorstandsmitgliedern), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 wurde gestrichen und wird ersetzt durch § 10 (Beurkundung der Beschlüsse) und § 10 wird ersetzt durch § 11 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) zu ändern.
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 10 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.