Handelsregister · VR 2883
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung hochbegabter Streicherinnen und Streicher in Baden- Württemberg e. V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung hochbegabter Streicherinnen und Streicher in Baden- Württemberg e. V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. b) Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Klimanski, Manfred, Verwaltungsdirektor, Denzlingen Vorsitzender: Prof. Kussmaul, Rainer, March-Neuershausen | a) Verein Satzung vom 27.01.1996 mit Änderung vom 01.02.1997. | a) 31.03.2006 Spielbauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 29.05.1996 Satzung: Sonderband Blatt 73 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 65 |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Schäffner, Konrad Markus August, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Klimanski, Manfred, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 07.11.2011 Drayer | ||
| 3 | b) Bestellt als Vorsitzender: Prof. von der Goltz, Gottfried, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Probst, Bernd, Horben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Schäffner, Konrad Markus August, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Prof. Kussmaul, Rainer, March-Neuershausen | a) 20.04.2015 Hürttlen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.