Handelsregister · VR 7521

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung des Wilhelms-Gymnasiums München eingetragener Verein · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung des Wilhelms-Gymnasiums München
eingetragener Verein

b)
München
b)
2. Vorsitzender:
Dr. Winterstein, Wilhelm, Bankier, München
einzelvertretungsberechtigt;
1.Vorsitzender:
Dr. Zeitler, Franz-Christoph, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.04.1970 zuletzt geändert am 14.04.1983

b)
Der Vorstand bedarf für Mittelzuweisungen, wenn sie dem Vereinszweck entsprechen und
jeweils einen Betrag von DM 1.000,-- überschreiten, der vorherigen Zustimmung des
Verwaltungsrates . Zur Eingehung von Darlehens- oder Wechselverbindlichkeiten oder zur
Kreditgewährung ist er nicht berechtigt.
a)
04.10.2001
Felkl

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.07.1970.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 47 So.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2001 hat die Änderung des
§ 4 (Organe und Vertretungen des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
08.10.2001
Bauer
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Dr. Winterstein, Wilhelm, Bankier, München
Geändert, nun:
Vorstand:
Dr. Zeitler, Franz-Christoph, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dinkel, Ingo, München, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2007
Forbriger-Blietz
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Zeitler, Franz-Christoph, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Wicke, Hartmut, München, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2009
Lauktien
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand
bedarf für Mittelzuweisungen, wenn sie dem
Vereinszweck entsprechen und jeweils einen Betrag von
EUR 2.500,00 überschreiten, der vorherigen Zustimmung
des Verwaltungsrates, sofern die Ausgaben nicht schon
im Budget vorgesehen sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2012 hat die Änderung des § 4 (Organe und
Vertretungen des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
19.09.2012
Straßer

b)
Protokoll Bl. 74 SB;
6a)
Von Amts wegen berichtigt:
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2011 hat die Änderung des § 4 (Organe und
Vertretungen des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
08.06.2016
Brunner
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Zweck des Vereins) und 6 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
19.01.2018
Veicht

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 83
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.