Verein zur Förderung des Theaters " Die Färbe" in Singen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Singen Hohentwiel
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 540352
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
23.03.2018
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und mindestens 10 Beisitzer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Rühland
Singen Hohentwiel
Vorstand
Jens Heinert
Radolfzell am Bodensee
Vorstand
Cornelia Hentschel
Singen Hohentwiel
Vorstand
Bernd Häusler
Singen Hohentwiel
Vorstand
Hans-Peter Storz
Singen Hohentwiel
Vorstand
Gabriele Eckert
Singen Hohentwiel
Vorstand
Alfred Mutter
Volkertshausen
Vorstand
Harald Fahr
Ramsen
Vorstand
Hans-Peter Jehle
Gottmadingen
Vorstand
Thomas Pfeiffer
Hilzingen
Vorstand
Johannes Fröhlich
Konstanz
Vorstand
Inge Kley
Singen Hohentwiel
Vorstand
Peter Hänssler
Singen Hohentwiel
Vorstand
Isabelle Büren-Brauch
Singen Hohentwiel
Vorstand
Marion Czajor
Singen Hohentwiel
Vorstand
Veronika Netzhammer
Singen Hohentwiel
Vorstand
Stephan Glunk
Singen Hohentwiel
Vorstand
Ines Kuhlicke
Singen Hohentwiel
Vorstand
Silke Scheufele
Singen Hohentwiel
Vorstand
Monika Leible-Karcher
Singen Hohentwiel
Vorstand
Michael Burzinski
Singen Hohentwiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.1980 mit Änderung; zuletzt geändert am 16.09.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 14.07.1980
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.