Handelsregister · VR 30128

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung des Schiedsrichterwesens im Kreis 3 Wuppertal/Niederberg 2013 e.V. · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung des SR-Masters im Jahre 2013 e.V.

b)
Wuppertal
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, worunter sich der Vorsitzende befinden
muss.
Verpflichtungsgeschäfte im Namen des Vereins, die im
Einzelfall den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten,
bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, und, soweit sie
den Wert von 10.000,00 EUR übersteigen, eines
Beschlusses der Mitgliederversamllung.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Kötter, Florian, Velbert, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Stergiopoulos, Ioannis, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Trögel, Ralf, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 16.05.2011/30.06.2011.
a)
11.07.2011
Hansmeier
2a)
Verein zur Förderung des Schiedsrichterwesens im Kreis 3
Wuppertal/Niederberg 2013 e.V.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Verpflichtungsgeschäfte im Namen des Vereins, die im
Einzelfall den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten,
bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, und, soweit sie
den Wert von 10.000,00 EUR übersteigen, eines
Beschlusses der Mitgliederversamllung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1)
(Name und Sitz), § 2 Abs. (3) (Vereinszweck), § 4 Abs. (3) und (4) (Mitgliedschaft) und § 5
Abs. (2)a) und Abs. (3) (Organe) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins
beschlossen.
a)
05.05.2014
Schmitt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.