Handelsregister · VR 30128
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung des Schiedsrichterwesens im Kreis 3 Wuppertal/Niederberg 2013 e.V. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung des SR-Masters im Jahre 2013 e.V. b) Wuppertal | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, worunter sich der Vorsitzende befinden muss. Verpflichtungsgeschäfte im Namen des Vereins, die im Einzelfall den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, und, soweit sie den Wert von 10.000,00 EUR übersteigen, eines Beschlusses der Mitgliederversamllung. b) Bestellt als Vorstand: Kötter, Florian, Velbert, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stergiopoulos, Ioannis, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Trögel, Ralf, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.05.2011/30.06.2011. | a) 11.07.2011 Hansmeier |
| 2 | a) Verein zur Förderung des Schiedsrichterwesens im Kreis 3 Wuppertal/Niederberg 2013 e.V. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Verpflichtungsgeschäfte im Namen des Vereins, die im Einzelfall den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, und, soweit sie den Wert von 10.000,00 EUR übersteigen, eines Beschlusses der Mitgliederversamllung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) (Name und Sitz), § 2 Abs. (3) (Vereinszweck), § 4 Abs. (3) und (4) (Mitgliedschaft) und § 5 Abs. (2)a) und Abs. (3) (Organe) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 05.05.2014 Schmitt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.