Handelsregister · VR 2026
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung des Ostasieninstituts · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung des Ostasieninstituts b) Ludwigshafen/Rhein | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Dr. Koch, Georg Remmert Ludwig, Neustadt/Weinstraße stv. Vorsitzende: Prof. Gennheimer, Friedrich, Wiesenbach stv. Vorsitzender: Prof. Englert, Siegfried Peter, Westhofen | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.12.1992 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.04.1999 geändert. b) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens einer der stv. Vorsitzenden anwesend sind. | a) 20.02.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 04.11.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2026 LU getreten. Freigegeben am 20.02.2006. |
| 2 | b) Gewählt als Vorsitzende: Dr. Darimont, Barbara, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Gewählt als stv. Vorsitzender: Zeus, Björn, Worms, *XX.XX.XXXX Nunmehr gewählt als stv. Vorsitzender: Dr. Koch, Remmert-Ludwig, Neustadt/Weinstraße, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stv. Vorsitzende: Prof. Gennheimer, Friedrich, Wiesenbach Nicht mehr stv. Vorsitzender: Prof. Englert, Siegfried Peter, Westhofen | a) 11.02.2015 Fuchs b) Fall 2 | ||
| 3 | b) Gewählt als stv. Vorsitzender: Schröder, Maximilian, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stv. Vorsitzender: Zeus, Björn, Salzburg / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2022 Fuchs b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.