Verein zur Förderung des Instituts für Verfahrenstechnik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen e.V. (VIVTA e.V.) · Amtsgericht Aachen
Verein zur Förderung des Instituts für Verfahrenstechnik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen e.V. (VIVTA e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aachen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4093
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
10.11.2022
Abrufstand
12.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus der vorsitzenden Person, der stellvertretenden vorsitzenden Person und der geschäftsführenden Person. Die geschäftsführende Person des Vorstands ist einzelvertretungsberechtigt. Die vorsitzende Person des Vorstands und die stellvertretende Person des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Weßling
Aachen
Vorstand
Robert Keller
Aachen
Vorstand
John Linkhorst
Herzogenrath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29. August 2003.
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2005 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung, § 9 (Beirat), § 10 (Vertretung des Vereins), § 11 (Rechnungsprüfung) und § 13 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 7-16
Beschluss Blatt 43 ff der Akten
Satzung Blatt 53ff der Akten
Nach Neuwahl und Satzungsänderung:
Beschluss Blatt 5 - 32R Band II der Akten
Satzung Blatt 34 - 38 Band II der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.