Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner beiden Stellvertreter. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michael Hofmann
Berlin
274
Klaus A. Gunnesch
Berlin
274
Philipp Krause
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2008-07-23
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