Handelsregister · VR 51654
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung des Gospelprojekt-Ruhr e. V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung des Gospelprojekt-Ruhr e. V. b) Mülheim an der Ruhr | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, von denen jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. b) Vorsitzender: Haub, Karl-Erivan, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. stellvertretende Vorsitzende: Merle, Christa, Herne, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Schatzmeister: Keller, Christan, Essen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.02.2007 mehrfach geändert, zuletzt am 04.11.2008 | a) 06.01.2010 Besser b) Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 12.07.2007 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1654 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Haub, Karl-Erivan, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Nach Berichtigung des Namens von Amts wegen, weiterhin Schatzmeister: Keller, Christian, Essen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Clement, Karin, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 28.05.2021 Höttgen-Rüter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.