Handelsregister · VR 20564

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung des christlichen Glaubens e.V. · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung des christlichen Glaubens e.V.

b)
Manching
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht
mehr als 1000,- DM belasten, ist sowohl der 1. als auch
der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über
1.000,- DM bis 5.000,-DM ist der Beschluss des
gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber
hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Dietz, Andreas, Lenting
2. Vorsitzender:
Müller, Werner, Ihrlerstein
Vorstand:
Schistek, Walter, Manching
Vorstand:
Fronius, Hans, Manching
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.05.1999
a)
22.02.2006
Hilse

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.08.1999.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Gewählt:
Vorstand:
Nöhring, Ingo, Manching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Müller, Werner, Ihrlerstein
a)
16.03.2007
Schneider
3b)
Eintragung Nr. 2 Vorstandsamt von Amts wegen ergänzt:
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Nöhring, Ingo, Manching, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2007
Schneider
4a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht
mehr als 500,-- EUR belasten, ist sowohl der 1. als auch
der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über
500,-- EUR bis 2.500,-- EUR ist der Beschluss des
gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber
hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Personendaten geändert (Geburtsdatum ergänzt), nun:
1. Vorsitzender:
Dietz, Andreas, Lenting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Holland, Alfred, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Halbritter, Manfred, Lenting, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schistek, Walter, Manching
Ausgeschieden:
Vorstand:
Fronius, Hans, Manching
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2010 hat die Änderung der §§ 6 (Aufnahmegebühr
und Jahresbeitrag) und 8 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
28.07.2010
Schneider

b)
Wortlaut Satzung gem. § 71 BGB
Bl. 10 SB; Beschluss Bl. 13 SB;
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2014 hat mit schriftlicher Zustimmung der nicht
erschienenen Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.01.2015
Schneider

b)
Beschluss Bl. 20, 23, 24 SB; Neue
Satzung Bl. 21 SB.
6a)
Geändert, nun:
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht
mehr als 500,-- EUR belasten, ist sowohl der 1. als auch
der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über
500,-- EUR bis 5.000,-- EUR ist der Beschluss des
gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber
hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2015 hat mit schriftlicher Zustimmung der nicht
erschienenen Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §
8 (Der Vorstand).
a)
16.12.2015
Schneider

b)
Beschluss Bl. 27 SB; Neue
Satzung Bl. 28 SB.
7b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Dietz, Andreas, Lenting, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Nöhring, Ingo, Manching-Oberstimm, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Thomas, Christopher, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Middelmann, Dirk, Ernsgaden, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2019
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.