Handelsregister · VR 20564
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung des christlichen Glaubens e.V. · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung des christlichen Glaubens e.V. b) Manching | a) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 1000,- DM belasten, ist sowohl der 1. als auch der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über 1.000,- DM bis 5.000,-DM ist der Beschluss des gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Dietz, Andreas, Lenting 2. Vorsitzender: Müller, Werner, Ihrlerstein Vorstand: Schistek, Walter, Manching Vorstand: Fronius, Hans, Manching | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.05.1999 | a) 22.02.2006 Hilse b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Gewählt: Vorstand: Nöhring, Ingo, Manching, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Müller, Werner, Ihrlerstein | a) 16.03.2007 Schneider | ||
| 3 | b) Eintragung Nr. 2 Vorstandsamt von Amts wegen ergänzt: Gewählt: 2. Vorsitzender: Nöhring, Ingo, Manching, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2007 Schneider | ||
| 4 | a) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 500,-- EUR belasten, ist sowohl der 1. als auch der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über 500,-- EUR bis 2.500,-- EUR ist der Beschluss des gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Personendaten geändert (Geburtsdatum ergänzt), nun: 1. Vorsitzender: Dietz, Andreas, Lenting, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Holland, Alfred, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Halbritter, Manfred, Lenting, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Schistek, Walter, Manching Ausgeschieden: Vorstand: Fronius, Hans, Manching | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2010 hat die Änderung der §§ 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag) und 8 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 28.07.2010 Schneider b) Wortlaut Satzung gem. § 71 BGB Bl. 10 SB; Beschluss Bl. 13 SB; | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2014 hat mit schriftlicher Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.01.2015 Schneider b) Beschluss Bl. 20, 23, 24 SB; Neue Satzung Bl. 21 SB. | ||
| 6 | a) Geändert, nun: Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 500,-- EUR belasten, ist sowohl der 1. als auch der 2. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über 500,-- EUR bis 5.000,-- EUR ist der Beschluss des gesamten Vorstandes notwendig. Für darüber hinausgehende Geschäfte braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2015 hat mit schriftlicher Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 8 (Der Vorstand). | a) 16.12.2015 Schneider b) Beschluss Bl. 27 SB; Neue Satzung Bl. 28 SB. | |
| 7 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Dietz, Andreas, Lenting, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Nöhring, Ingo, Manching-Oberstimm, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Thomas, Christopher, Rohrbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Middelmann, Dirk, Ernsgaden, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2019 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.