Handelsregister · VR 130182

Registerinformationen

Verein zur Förderung des Andenkens an Rudolf von Bennigsen e.V. -Förderverein RvB- · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur Förderung des Andenkens an Rudolf von Bennigsen e.V. -Förderverein RvB-
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Springe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130182
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
07.01.2022
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Margrit Wittkugel

Springe

Vorstand

Udo Herrmann

Springe

Vorstand

Ulrich Hübschmann

Springe

Vorstand

Heinrich Wittkugel

Springe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 31.05.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Geschäftsbereich des Vorstandes) und in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Vorstand) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.12.2002 Urk. Blatt 2 d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird von dem Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt der 1. stellv. Vorsitzende gemeinsam mit dem 2. stellv. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister oder dem Schriftführer gemeinsam.
  • Satzung Blatt 87-91 der Akten
  • Satzung Blatt 117-122 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.