Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik, eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Schussenried
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 640581
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
14.10.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Adriana Gaissmaier-Hollinger
Bad Schussenried
Vorstand
Katharina Eisele
Bad Schussenried
Vorstand
Daniela Bochtler
Bad Schussenried
Vorstand
Susanne Patricia Emma Müller
Bad Schussenried
Vorstand
Kathleen Friedrich
Bad Schussenried
Vorstand
Mirjam Rebecca Susanna Stark
Bad Schussenried
Vorstand
Meike Petra Benkler
Bad Saulgau
Vorstand
Silke Jankowiak
Bad Schussenried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.05.1991 zuletzt geändert am 29.03.2007
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2019 hat die Ergänzung der Satzung um § 6 (Engagement der Eltern) und die damit verbundene Neuanordnung der Paragraphen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.07.1991
Geänderte Satzung: Blatt 185/187
Neufassung der Satzung: Blatt 242 - 246
Satzung: Bl. 271-278
Satzung: Bl. 336/343
Satzung: Bl. 385/393
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.