Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 13.08.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 46 ff. d. A.
Verschmelzungsvertrag Blatt 120 ff.
Satzung
Satzung vom 30.05.1985 zuletzt geändert am 25.02.1992
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Name), 4 (Mittelbeschaffung und Verwaltung), 7 (Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.1.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Förderverein der Mittelpunktschule der Uplandgemeinden e.V. mit Sitz in Willingen (Amtsgericht Korbach 12 VR 412) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.