Handelsregister · VR 10703 früher Amtsgericht Marl

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Städtepartner- und Patenschaften der Stadt Haltern am See e.V. · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung von Städtepartner- und patenschaften der
Stadt Haltern

b)
Haltern am See
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Wessel, Hermann, Richter, Haltern am See
Vorstand:
Kirschenbaum, Erwin, Studienrat, Haltern am See
Vorstand:
Zöllner, Günter, Stadtdirektor, Marl
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.04.1993
a)
01.12.2008
Lenz

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.09.1993

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 703 AG Marl
getreten.

Freigegeben am 01.12.2008.
2a)
Verein zur Förderung der Städtepartner- und Patenschaften der
Stadt Haltern am See e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kirschenbaum, Erwin, Studienrat, Haltern am See
Nicht mehr
Vorstand:
Wessel, Hermann, Richter, Haltern am See
Nicht mehr
Vorstand:
Zöllner, Günter, Stadtdirektor, Marl
Gewählt als
Vorstand:
Stegemann, Andreas, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Meussen, Dirk, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Büchter, Olaf, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
13.12.2024
Schauerte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.