Handelsregister · VR 6770 KI
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung der pommerschen Kultur e. V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der pommerschen Kultur e. V. b) Sitz/Niederlassung: Neumünster | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Daneben kann der Verein auch vom 1. Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem 2. Vorsitzenden vertreten werden. b) Vorstandsmitglied: 1. Hergenhan, Wolf, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 2. Rousseau-Treetzen, Edith, geb. Bornhöft, *XX.XX.XXXX, Neumünster Zweiter Vorsitzender: 3. Stein, Heidemarie, *XX.XX.XXXX, Travemünde Erster Vorsitzender: 4. Treetzen, Willi, *XX.XX.XXXX, Neumünster War Zweiter Vorsitzender: 5. Krüger, Erwin, *XX.XX.XXXX, Padenstedt | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 11.07.2002, 28.09.2002 zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.02.2006 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.02.2018 ist der Sitz des Vereins von Lübeck (Amtsgericht Lübeck, VR 2399 HL) nach Neumünster verlegt und die Satzung unter Änderung von § 1 (Name und Sitz), § 2 (Vereinszweck) und § 7 (Vorstand) vollständig neu gefasst | a) 03.07.2018 Grell b) Tag der ersten Eintragung: 15.11.2002 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Rousseau-Treetzen, Edith, geb. Bornhöft Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: 3. Stein, Heidemarie Erster Vorsitzender: 6. Dr. Laszig, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Kiel Zweiter Vorsitzender: 7. Schnack, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Bönebüttel | a) 13.06.2024 Mertens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.