Handelsregister · VR 110437

Registerinformationen

Verein zur Förderung der Meisterkonzerte e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur Förderung der Meisterkonzerte e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lohne

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110437
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
15.12.2023
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Cornelia Rothkegel-Hartke

Lohne

Vorstand

Ferdinand Hartke

Lohne

Vorstand

Sonya Kreyenschmidt

Lohne

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und ein Beirat.
  • Satzung Blatt 13 ff der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 20.11.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 691 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 01.11.2005.
  • Satzung Blatt 114 - 116 Rs. der Akten

Satzung

  • Satzung vom 23.08.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.08.2010 hat die Ergänzung der Satzung in § 9 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ferner hat die Migliederversammlung vom 06.08.2010 die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 5 Abs. 1 (Beiträge), § 8 Abs. 5 (Mitgliederversammlung) und in § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.