Handelsregister · VR 100317

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Kirchenmusik an der Stadtkirche e. V. · Amtsgericht Stadthagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Kirchenmusik an der Stadtkirche

b)
Bückeburg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
5.000,00 EUR die Zustimmung des gesamten engeren
Vorstandes erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzende:
Brinkmann, Ursula, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Meier, Siebelt, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Müller, Christian, Ahnsen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.03.2004 zuletzt geändert am 31.05.2005
a)
22.09.2006
Schröter

b)
Änderungsbeschluss
Bl. 61 ff der Registerakten

Satzung
Bl. 64 ff der Registerakten
Tag der ersten Eintragung:
29.04.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.09.2006.
2a)
Vereinsname von Amts wegen berichtigt, nun:
Verein zur Förderung der Kirchenmusik an der Stadtkirche e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 Nr. 2
(Zweck) beschlossen.
a)
01.08.2014
Müller

b)
Satzung Blatt 81 ff. der Akten
3b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Meier, Siebelt, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Johnson, Gertin, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Kassenwart:
Müller, Christian, Nienstädt, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2019
Hartmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.