Handelsregister · VR 261231
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung der Kath. Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Winnenden-Schwaikheim-Leutenbach e. V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der Kath. Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Winnenden-Schwaikheim-Leutenbach e. V. b) Winnenden | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zu notariellen Geschäften mit Ausnahme von Anmeldungen zum Vereinsregister die Mitwirkung des gesamten Vorstands erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist des weiteren gegenüber Dritten in der Weise begrenzt, dass zur Begründung, Auflösung und Beendigung von Dienstverhältnissen der in § 7 Abs. 4 b) der Satzung genannten Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist; hiervon unberührt bleibt das Kündigungsrecht nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. b) 1. Vorsitzender: Leufen, Heinrich, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Rosanelli, Andreas, Leutenbach, *XX.XX.XXXX Kassenführerin: Hambach, Sylvia, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.01.2003 mit Nachtrag vom 20.05.2003 | a) 17.09.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.07.2003 Satzung: Sonderband Blatt 9 |
| 2 | b) Sitz verlegt; nun: Leutenbach | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Vorstand vertritt mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zu notariellen Geschäften die Mitwirkung des gesamten Vorstands erforderlich ist. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender; nunmehr bestellt als Kassenführer: Rosanelli, Andreas, Leutenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Römer, Katharina, Winnenden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenführerin: Hambach, Sylvia, Winnenden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.09.2019 Zechendorf b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 20 |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorstand: Uhl, Markus, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Leufen, Heinrich, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2022 Sturm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.