Handelsregister · VR 261231

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Kath. Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Winnenden-Schwaikheim-Leutenbach e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Kath. Jugendarbeit in der
Seelsorgeeinheit Winnenden-Schwaikheim-Leutenbach e. V.

b)
Winnenden
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassenführer. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des
Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der
Weise beschränkt, dass zu notariellen Geschäften mit
Ausnahme von Anmeldungen zum Vereinsregister die
Mitwirkung des gesamten Vorstands erforderlich ist. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist des weiteren
gegenüber Dritten in der Weise begrenzt, dass zur
Begründung, Auflösung und Beendigung von
Dienstverhältnissen der in § 7 Abs. 4 b) der Satzung
genannten Art die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist; hiervon unberührt
bleibt das Kündigungsrecht nach § 626 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.

b)
1. Vorsitzender:
Leufen, Heinrich, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Rosanelli, Andreas, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
Kassenführerin:
Hambach, Sylvia, Winnenden, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.01.2003 mit Nachtrag vom 20.05.2003
a)
17.09.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.07.2003
Satzung:
Sonderband
Blatt 9
2b)
Sitz verlegt; nun:
Leutenbach
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassenführer.
Der Vorstand vertritt mehrheitlich.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zu
notariellen Geschäften die Mitwirkung des gesamten
Vorstands erforderlich ist.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender; nunmehr bestellt als
Kassenführer:
Rosanelli, Andreas, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Römer, Katharina, Winnenden, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Kassenführerin:
Hambach, Sylvia, Winnenden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.09.2019
Zechendorf

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 20
3b)
Bestellt als
1. Vorstand:
Uhl, Markus, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Leufen, Heinrich, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX
a)
06.05.2022
Sturm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.