Handelsregister · VR 1335

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Göttingen e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Göttingen e.V.

b)
Langenau
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Klingler, Reinhard, Langenau-Göttingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Glöckle, Georg, Langenau-Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein

Satzung vom 06.06.1994
a)
29.03.2006
Bertele

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1994

Satzung:
Blatt 12-16

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.03.2006.
2b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Hauff, Walter, Langenau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Glöckle, Georg, Langenau-Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2012
Völkel
3b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Schwarz, Alexander, Langenau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Hauff, Walter, Langenau, *XX.XX.XXXX
a)
10.07.2014
Völkel
4b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Gring, Peter, Langenau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Klingler, Reinhard, Langenau-Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2022
Hoof
5b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, jetzt bestellt
als
Vorsitzender:
Dr. Schwarz, Alexander, Langenau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Sinn, Ulrich, Langenau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Gring, Peter, Langenau, *XX.XX.XXXX
a)
09.10.2024
Hoof

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.