Zur Vertretung des Vereins nach außen (§ 26 BGB) sind berechtigt: a) für die Geschäfte der laufenden Verwaltung: der Geschäftsführer, alleinhandelnd b) für die nicht zur laufenden Verwaltung gehörenden Geschäfte: der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter und der Geschäftsführer, gemeinsam handelnd. In den Kreis der "Geschäfte der laufenden Verwaltung" fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen auf die Erfüllung des Vereinszwecks gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, sowie Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. Der Vorstand bedarf der voherigen schriftlichen Zustimmung des Bundesvorstandes der SJD - Die Falken für den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken sowie zum Abschluss sonstiger Verträge mit einem Geschäftswert oder einer jährlichen Belastung von mehr als DM 20.000,--.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kurt Roth
Karlsruhe
Vorstand
Karl-Heinz Herndler
Mannheim
Vorstand
Winfried Höpfner
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.05.1967.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.02.1968
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