Handelsregister · VR 27360

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Task Force for International
Cooperation on Holocaust Education, Remembrance
and Research (ITF) e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Ständigen Sekretär und dem zweiten Vorsitzenden.

Jedes Mitglied des Vorstandes ist für Rechtsgeschäfte mit
einem Geschäftswert von bis zu 5.000 Euro allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro wird der Verein durch zwei
Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftich vertreten.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Dr. Baier, Thomas-Michael, *XX.XX.XXXX, Wien

Ständige Sekretärin:

2.
Dr. Meyer, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

3.
Dr. Haller, Benedikt, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 05.12.2007
a)
08.02.2008
Hanney
b)
Satzung Bl.6-8
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (jetzt: Mitgliederversammlung) beschlossen.
Der Paragraph 5 (Entscheidungsorgane des Vereins) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die
Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
Die Paragraphen 8 (Beirat) und 9 (Buchführung)
wurden neu eingefügt, dadurch ändert sich die
Zählweise der nachfolgenden Paragraphen erneut.
a)
03.11.2008
Röling
b)
Beschluss Bl.26
3a)
Jedes Vorstandsmitglied ist für Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert von bis zu 10.000 Euro allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert
über 10.000 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 6 (Vorstand) beschlossen.
a)
20.04.2010
Röling
b)
Satzung Bl.
38-41
Beschluss Bl. 34
4b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Dr. Baier, Thomas-Michael
erste Vorsitzende:
4.
Kristensson, Katharina, *XX.XX.XXXX, Enskede/Schweden

Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
3. Dr. Haller, Benedikt

zweite Vorsitzende:
5.
Lessing, Hannah, *XX.XX.XXXX, Wien
a)
08.02.2011
Röling
b)
Die Eintragung
laufende Nummer 3 Spalte 5b)
ist von Amts wegen berichtigt.

Satzung Bl. 6-8
Beschluss Bl. 34
(38-41)
5a)
Verein zur Förderung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz,
Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 6 (Vorstand), §
7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Beirat) beschlossen.
a)
16.05.2013
Röling
b)
Beschluss Bl.
57-58 (59-62)
6a)
Jedes Vorstandsmitglied ist für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von bis zu 35000,00 Euro allein vertretungsberechtigt. Liegt der Geschäftswert darüber, wird
der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 2:
Ständige Sekretärin:

Dr. Meyer-Schwerdtfeger, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedsbeitrag,
§ 6 (Vorstand) und § 7 (Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
01.10.2013
Röling
b)
Beschluss Bl. 67
(69-72)
7b)
Änderung zu Nr. 5:
erste Vorsitzende:
Lessing, Hannah, *XX.XX.XXXX, Wien/Österreich

Nicht mehr erste Vorsitzende:
4. Kristensson, Katharina

zweiter Vorsitzender:
6.
Sir Burns, Andrew, *XX.XX.XXXX, Minehead/United Kingdom
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (jetzt: Mitgliedsbeitrag, Fördermittel und Rücklagenbildung) beschlossen.
a)
03.12.2018
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
78-82? (84-87)
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 11
(Auflösung) beschlossen.
a)
12.05.2023
Ulus
b)
Beschluss
Bl. 104-109
(110-113)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.