Handelsregister · VR 60129

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Neustadt an der Weinstraße · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Neustadt an
der Weinstraße

b)
Neustadt/Wstr.
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Aldirmaz, Satilmis, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Özlük, Mehmet Hilmi, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.08.2006.

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart Die
Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im
Eielfall 20 000.-EUR nicht überschreiten. Sonstige Rechtsgeschäfte bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Gesamtvorstandes (stellvertretender Vorsitzender, Sekretär,
stv.Sekretär, stv. Kassenwart)
a)
22.12.2006
Schönig

b)
Eintr. Vfg. Bl. 32
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Aldirmaz, Satilmis, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Özlük, Mehmet Hilmi, Mannheim, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Vorsitzender:
Cakmak, Hasan, Neustadt, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Kassenwart:
Bakar, Mustafa, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
23.05.2011
Heiß

b)
Fall 2
3a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist beschränkt
auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20 000.-- €
nicht überschreiten. Sonstige Rechtsgeschäfte bedürfen
der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Gesamtvorstandes.

b)
Nicht mehr
Kassenwart:
Bakar, Mustafa, Neustadt, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Kassenwart:
Karagöl, Turan, Neustadt, *XX.XX.XXXX
b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart.
a)
10.12.2012
Heiß

b)
Fall 3
lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) von Amts
wegen in Sp. 3 übertragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.