Handelsregister · VR 50774
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Ahlen e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der Integration und Bildung e.V. b) Ahlen | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall 5.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. b) Vorsitzender: Ates, Metin, Ahlen, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Gökdag, Muammer, Ahlen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.06.2005 | a) 09.09.2009 Schlüter b) Tag der ersten Eintragung: 15.09.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ahlen VR 774 getreten. Freigegeben am 09.09.2009. |
| 2 | b) Gewählt als Kassierer: Kaya, Yilmaz, Ahlen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassierer, nunmehr gewählt zum Vorsitzender: Gökdag, Muammer, Ahlen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Ates, Metin, Ahlen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 28.05.2015 Hartmann b) Protokoll Bl. 34-38 d.A. Satzung Bl. 42-51 d.A. | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 29.03.2018 Hartmann b) Protokoll Bl. 95/96 d.A. Satzung Bl.110-118a d.A. | ||
| 4 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart als Gesamtvertretungsbefugte. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2019 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, § 2 (Vereinszweck), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 15 (Aufgaben des Vorstands), § 18 (Buchhaltung) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 03.03.2020 Hartmann b) Protokoll Bl. 146/147, 149- 152 d.A. Satzung Bl. 156-166 d.A. | |
| 5 | a) Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Ahlen e.V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassenwart als Gesamtvertretungsbefugte. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Arten der Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Finanzielle Beitragspflichten), § 14 (Vertretungsvorstand), § 15 (Aufgaben des Vorstands), § 18 (Kassenführung), § 19 (Mitgliedschaften des Vereins) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 05.02.2024 Hartmann b) Protokoll Bl. 175-184, Satzung Bl. 185 - 199 d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.