Handelsregister · VR 50774

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Ahlen e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Integration und Bildung e.V.

b)
Ahlen
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf
Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall 5.000,00 EUR nicht
überschreiten.
Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen
schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.

b)
Vorsitzender:
Ates, Metin, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Gökdag, Muammer, Ahlen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.2005
a)
09.09.2009
Schlüter

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.09.2005

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Ahlen VR 774 getreten.
Freigegeben am 09.09.2009.
2b)
Gewählt als
Kassierer:
Kaya, Yilmaz, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Kassierer,
nunmehr gewählt zum
Vorsitzender:
Gökdag, Muammer, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Ates, Metin, Ahlen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.05.2015
Hartmann

b)
Protokoll Bl. 34-38 d.A.
Satzung Bl. 42-51 d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck) beschlossen.
a)
29.03.2018
Hartmann

b)
Protokoll Bl. 95/96 d.A.
Satzung Bl.110-118a d.A.
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der Kassenwart als Gesamtvertretungsbefugte.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt
auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00
EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2019 hat die Änderung der Satzung in der
Präambel, § 2 (Vereinszweck), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 15 (Aufgaben des
Vorstands), § 18 (Buchhaltung) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
03.03.2020
Hartmann

b)
Protokoll Bl. 146/147, 149- 152
d.A.
Satzung Bl. 156-166 d.A.
5a)
Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Ahlen e.V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der Kassenwart als Gesamtvertretungsbefugte.

Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt
auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,00
EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Arten der Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Finanzielle Beitragspflichten), § 14
(Vertretungsvorstand), § 15 (Aufgaben des Vorstands), § 18 (Kassenführung), § 19
(Mitgliedschaften des Vereins) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
05.02.2024
Hartmann

b)
Protokoll Bl. 175-184,
Satzung Bl. 185 - 199 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.