Handelsregister · VR 70711 früher Amtsgericht Soest

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der inneren Mission e.V. · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der inneren Mission e.V.

b)
Soest
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Stauß, Rainer, Soest
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Hardt, Helmut, Soest
Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Voß, Siegfried, Soest
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.03.1989
a)
21.08.2009
Donner

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.07.1989
Tag der letzten Eintragung:
27.07.1989
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 711
Amtsgericht Soest getreten.
Freigegeben am 21.08.2009.
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Kauf oder die Veräußerung von
Grundstücken bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Stauss, Rainer, Soest, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. stellvertretender Vorsitzender:
Voß, Siegfried, Soest, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Prof. Dr. Hopp, Wilfried, Soest, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Prof. Dr. Thomas, Christian, Soest, *XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Geburtsdatums:
Vorstand:
Hardt, Helmut, Soest, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 2
(Eintragung), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Leitung des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung) sowie
9 (Auflösung) beschlossen.
a)
08.09.2015
Weiß

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.