Handelsregister · VR 716 BHV

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Hochschule Bremerhaven e. V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Hochschule Bremerhaven

b)
Bremerhaven
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Prof. Dr. Sander, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Schiffdorf

Schatzmeister:

2.
Ewelt, Jörg, *XX.XX.XXXX, Loxstedt
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 15.06.1978
neugefasst durch Beschluss vom 05.05.1998
a)
05.01.2007
Mollnau, Hans-
Jürgen
b)
Satzung
Bl.69ff
Beschluss
Bl.64ff

Tag der ersten
Eintragung:
26.09.1978

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a)
betreffend die Eintragung des Namens ist von
Amts wegen berichtigt.

Verein zur Förderung der Hochschule Bremerhaven e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2015
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
07.10.2015
Tiebermann
3a)
07.10.2015
Tiebermann
b)
Die Eintragung
laufende Nr. 2
wird wie folgt
ergänzt

Satzung Bl.
99/102
Protokoll Bl.
96/98; 110/114
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
22.06.2017
Lamers
b)
Satzung Bl.
130/134
Protokoll Bl.
125/129
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2023
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
10.07.2023
Kwiatkowski
b)
Satzung Bl.
164/168
Protokoll Bl.
155/163

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.