Verein zur Förderung der Hamelner Kantorei an der Marktkirche e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hameln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 100468
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
28.11.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oliver Tillmann
Bad Münder
Vorstand
Christoph Garbe
Hameln
Vorstand
Stefan Vanselow
Hameln
Vorstand
Britta Sommer
Bad Münder
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.02.1985
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 8 (Kassenprüfung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.03.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.06.2006.
Beschluss Blatt 118/119 der Akten
Satzung Blatt 124 - 127 der Akten
Fall 6
Fall 7
Fallnummer 8
Satzung Blatt 48 - 50 Band II der Akten
Beschluss Blatt 37 - 44 Band II der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.