Verein zur Förderung der Grundschule in Bad Nenndorf e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Nenndorf
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 440
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
04.12.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart; je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Sendtko
Bad Nenndorf
Vorstand
Helge-Sebastian Schöps
Bad Nenndorf
Vorstand
Hendrik Meyer
Bad Nenndorf
Vorstand
Daniel Viebahn
Bad Nenndorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 103/104 d. A. Neufassung der Satzung Bl. 109-114 d. A. Tag der ersten Eintragung: 05.05.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
Gewählt in der Mitgliederversammlung am 06.03.2013.
Gewählt in der Mitgliederversammlung am 09.03.2015.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 4 von Amts wegen berichtigt am 20.01.2020.
Beschluss Blatt 194 - 194 R der Akten
Satzung Blatt 196 - 198 R der Akten
Beschluss Blatt 214 - 214 R der Akten
Satzung Blatt 217 - 219 R der Akten
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 25.10.1957 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.03.2004 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 16 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.