Handelsregister · VR 440

Registerinformationen

Verein zur Förderung der Grundschule in Bad Nenndorf e.V. · Amtsgericht Stadthagen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur Förderung der Grundschule in Bad Nenndorf e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Nenndorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 440
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
04.12.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sebastian Sendtko

Bad Nenndorf

Vorstand

Helge-Sebastian Schöps

Bad Nenndorf

Vorstand

Hendrik Meyer

Bad Nenndorf

Vorstand

Daniel Viebahn

Bad Nenndorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Änderungsbeschluss Bl. 103/104 d. A. Neufassung der Satzung Bl. 109-114 d. A. Tag der ersten Eintragung: 05.05.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
  • Gewählt in der Mitgliederversammlung am 06.03.2013.
  • Gewählt in der Mitgliederversammlung am 09.03.2015.
  • Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 4 von Amts wegen berichtigt am 20.01.2020.
  • Beschluss Blatt 194 - 194 R der Akten
  • Satzung Blatt 196 - 198 R der Akten
  • Beschluss Blatt 214 - 214 R der Akten
  • Satzung Blatt 217 - 219 R der Akten

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 25.10.1957 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.03.2004 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 16 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.