Handelsregister · VR 2546
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung der Griechischen Begegnungsstätte Mannheim · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der Griechischen Begegnungsstätte Mannheim b) Mannheim | a) Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Dr. Basioudis, Georgios, Mannheim, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Tzellos, Charisios, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 25.05.2003 zuletzt geändert am 04.06.2004 | a) 28.11.2005 Gumbrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 09.09.2003 Satzung: Sonderband 1 Blatt 46-51 |
| 2 | b) Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Kirgiane-Efremidou, Stella, Weinheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Tzellos, Charisios, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2006 Feißt | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Dr. Basioudis, Georgios, Mannheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Mastoridis, Nektarios, Mannheim, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Vorsitzender: Dr. Basioudis, Georgios, Mannheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Kirgiane-Efremidou, Stella, Weinheim, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 09.05.2025 Götz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.