Handelsregister · VR 661056

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Ganztagesbetreuung an Giengener Schulen und Kindertagesstätten e. V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Ganztagesbetreuung an Giengener
Schulen und Kindertagesstätten e. V.

b)
Giengen an der Brenz
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassierer vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten
den Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. Vorsitzende
oder der 2. Vorsitzende.

b)
1. Vorsitzender:
Heger, Franz, Giengen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Weiß, Hermann, Giengen, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Nerad, Franz, Gerstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.01.2010
a)
25.02.2015
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.02.2015.

Tag der ersten Eintragung:
04.03.2010

Satzung:
Blatt 2/4
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kuhn, Markus, Asselfingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Römer-Zimmermann, Monika, Giengen an der Brenz,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Heger, Franz, Giengen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Weiß, Hermann, Giengen, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2015
Wüst
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Römer-Zimmermann, Monika, Giengen an der Brenz,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Nerad, Franz, Gerstetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hörsch, Martin, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Muhsal, Michaela, Königsbronn, *XX.XX.XXXX
a)
28.09.2016
Wesa

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.