Handelsregister · VR 310571

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Fußballjugend des VfR Hausen a. d. M. e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Fußballjugend des VfR Hausen a. d.
M. e. V.

b)
Bad Krozingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Beide sind einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Darvich, Boris, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Zisenis, Andreas, Hartheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.12.2010 mit Nachtrag vom 08.06.2012.
a)
30.01.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.01.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.08.2012
Satzung:
AS 19 ff.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Darvich, Boris, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Zisenis, Andreas, Hartheim, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzende:
Zimmermann, Monika Regina, Breisach am Rhein,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Heckel, Tanja, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
26.05.2015
Müller
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Zimmermann, Monika Regina, Breisach am Rhein,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Heckel, Tanja, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Faller, Frank, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Biesinger, Ronny, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
06.12.2019
Amann
4b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Biesinger, Ronny, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Faller, Andreas
a)
09.01.2024
Amann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.