Handelsregister · VR 1889

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Heinersbrück e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr
Heinersbrück e.V.

b)
Heinersbrück
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Nattke, Horst, *XX.XX.XXXX, Heinersbrück

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Krautz, Manfred, *XX.XX.XXXX, Heinersbrück
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 12.08.2005
a)
07.11.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 9 ff
SB;

Tag der ersten Eintragung:
07.03.2006

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
War Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Roch, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Heinersbrück
a)
11.03.2013
Barig
b)
Protokoll Bl.
21,22 SB
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2015
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2016 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Finanzierung des Vereins), 6 (Rechte der Mitglieder) und
14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
09.05.2016
Barig
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Nattke, Horst

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Krautz, Manfred

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Guder, Robert, *XX.XX.XXXX, Heinersbrück
Vorsitzender:
5.
Sader, Alexander, *XX.XX.XXXX, Heinersbrück
a)
18.04.2017
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.