Handelsregister · VR 660977
Historischer Auszug
Verein zur Förderung der Familienbildungsstätte Haus der Familie e.V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Heidenheim
Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a.
Verein
zur
Förderung
der
a.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
a.
Eingetragener
Verein.
a.
31.10.2005
Familienbildungsstätte
Haus
der
Familie
e.V.
b.
Heidenheim
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
5.98)
durch
den
1.
und
2.
Vorsitzenden
vertreten.
Sie
sind
jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Dr.
Erwin
Störrle,
*XX.XX.XXXX,
Heidenheim
9
Vorsitzender
Anita
Heindl,
*XX.XX.XXXX,
Heidenheim
9
stellvertretende
Vorsitzende
—
Die
Satzung
des
Vereins
wurde
am
14.09.2004
errichtet.
TEL
b.
Satzung
Bl.
5/8
Mi
_——
La
nn
nun
nn
nn
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidenheim
an
der
Brenz
wurde
die
Kennziffer
66
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
Blatt
AR
vr
777
Vorstand
Rechtsverhältnisse
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
A
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
5.98)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.