Handelsregister · VR 893
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung der DRK Bergwacht Hessen, Bereitschaft Gr. Feldberg/Ts. · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der DRK Bergwacht Hessen, Bereitschaft Gr. Feldberg/Ts. b) Oberursel (Taunus) | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen zu denen jeweils alle Vorstandsmitglieder einzuladen sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der Kassenwart kann Beträge bis zu 200,00 DM pro Kalendermonat auszahlen. Höhere Auszahlungen sind durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gegenzuzeichnen. Auszahlungen über den Betrag von 500,00 DM hinaus bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. b) 1. Vorsitzender: Engelmann, Walter, Elektromeister, Oberursel (Taunus) Kassenwart: Rosenbaum, Dieter, Diplom-Betriebswirt und Steuerberater, Oberursel (Taunus) 2. Vorsitzender: Ries, Norbert, Eschborn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 25.04.1989 | a) 28.08.2003 Fritzsche b) Tag der ersten Eintragung: 05.07.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 10-15 |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Engelmann, Walter, Elektromeister, Oberursel (Taunus) Gewählt als 1. Vorsitzende: Swoboda, Birgit, Oberursel (Taunus) - Oberstedten, *XX.XX.XXXX | a) 27.08.2009 Weil b) Beschluss Blatt 13 Sonderband II | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Schatzmeister kann Beträge bis zu 200,00 EUR pro Kalendermonat auszahlen. Höhere Auszahlungen sind durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gegenzuzeichnen. Auszahlungen über den Betrag von 500,00 EUR hinaus bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Zweck des Vereins), 6 (Der Vorstand), 10 (Geschäftsführung) und 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 03.03.2015 Weil b) Beschluss Blatt 31, 32 Sonderband Satzung Blatt 41 - 46 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.