Handelsregister · VR 893

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der DRK Bergwacht Hessen, Bereitschaft Gr. Feldberg/Ts. · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der DRK Bergwacht Hessen, Bereitschaft
Gr. Feldberg/Ts.

b)
Oberursel (Taunus)
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in
Vorstandssitzungen zu denen jeweils alle
Vorstandsmitglieder einzuladen sind. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner
Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Der Kassenwart kann Beträge bis zu 200,00 DM pro
Kalendermonat auszahlen. Höhere Auszahlungen sind
durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden
gegenzuzeichnen. Auszahlungen über den Betrag von
500,00 DM hinaus bedürfen eines
Vorstandsbeschlusses.

b)
1. Vorsitzender:
Engelmann, Walter, Elektromeister, Oberursel (Taunus)
Kassenwart:
Rosenbaum, Dieter, Diplom-Betriebswirt und
Steuerberater, Oberursel (Taunus)
2. Vorsitzender:
Ries, Norbert, Eschborn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.04.1989
a)
28.08.2003
Fritzsche

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.07.1989
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 10-15
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Engelmann, Walter, Elektromeister, Oberursel (Taunus)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Swoboda, Birgit, Oberursel (Taunus) - Oberstedten,
*XX.XX.XXXX
a)
27.08.2009
Weil

b)
Beschluss Blatt 13 Sonderband
II
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Der Schatzmeister kann Beträge bis zu 200,00 EUR pro
Kalendermonat auszahlen. Höhere Auszahlungen sind
durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden
gegenzuzeichnen. Auszahlungen über den Betrag von
500,00 EUR hinaus bedürfen eines
Vorstandsbeschlusses.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Zweck des Vereins), 6 (Der Vorstand), 10 (Geschäftsführung) und 12 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
03.03.2015
Weil

b)
Beschluss Blatt 31, 32
Sonderband
Satzung Blatt 41 - 46
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.