Handelsregister · VR 10956

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Dorfverschönerung und des Heimatgedankens, kurz Heimatverein · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Dorfverschönerung und des
Heimatgedankens, kurz Heimatverein

b)
Kempfeld
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende,
die 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende. Je zwei von
ihnen vertreten den Verein gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Petry, Norbert, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Fey, Gisela, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Probst, Wolf Peter, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.07.1991
a)
11.08.2006
Hau

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
Amtsgericht Idar-Oberstein 956
getreten. Freigegeben am
11.08.2006.
2b)
2. Vorsitzender:
Kempf, Heiko, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Petry, Norbert, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Fey, Gisela, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
a)
04.06.2008
Bretz
3a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Sie
vertreten gemeinschaftlich.

b)
Nun
1. Vorsitzender:
Kempf, Heiko, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
Nun
2. Vorsitzender:
Probst, Wolf Peter, Kempfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beiträge),
§ 11 (Vorstand) beschlossen.
a)
27.07.2010
Bretz

b)
Fall 3
Satzung Blatt 62-67 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.