Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 3.000,00 DEM der mit einfacher Mehrheit gefaßten, schriftlichen Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Satzung
Satzung vom 10.10.1997 zuletzt geändert am 19.06.1998
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.