Handelsregister · VR 770

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der Berufsbildung · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der Berufsbildung

b)
Kleve
a)
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiteren Mitglied. Der Vorstand kann durch
einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung bis auf
maximal fünf Mitglieder erweitert werden. Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

b)
Vorsitzender:
Welbers, Heinrich, gen. Heinz, Schulleiter, Kleve
stellvertretender Vorsitzender:
Schulz, Manfred, Lehrer, Kleve
Vorstand:
Haverkamp, Wilhelm, Lehrer, Kranenburg
Vorstand:
Jenssen, Olaf, Lehrer, Kleve
Vorstand:
Steins, Günter, Lehrer, Kranenburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.03.1990
a)
21.12.2005
Rademacher

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.05.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Welbers, Heinrich, gen. Heinz, Schulleiter, Kleve
Nicht mehr
Vorstand:
Steins, Günter, Lehrer, Kranenburg
Nicht mehr
Vorstand:
Haverkamp, Wilhelm, Lehrer, Kranenburg

Gewählt als
Vorsitzender:
Reder, Hans Peter, Kleve, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Küper, Manfred Maria, Kranenburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Wolters, Peter Anton Engelbert, Kalkar, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2018
Kinder

b)
Protokoll vom 22.11.2005, Blatt
58 - 60 d. A.
Protokoll vom 13.11.2017, Blatt
61 - 64 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.