Handelsregister · VR 929
Historischer Auszug
Verein zur Förderung der Augenheilkunde an der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinkum des Saarlandes UKS e.V. Homburg/Saar · Amtsgericht Homburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Tausender
|
Hunderter
„
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
»
n
Zehner
.
Blatt
|
Amtsgericht
BB6O
Homburg-Saar
13579
Vereinsregister
24680
)
2
)
_
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
VR
Eintra-
b)
Sitz
Liauidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
i
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
on
b)
Bemerkungen
1°
2
4
5
1
ia)
Verein
zur
Förderung
der
Vorsitzender:
Berg-Assessor
a.D.Hans-Jürgen
:
Die
Satzung
ist
errichtet
am
16.Mai
1990
und
16.August
1990.
a)
16.10.1990
Augenheilkunde
an
der
Augenklinik
mit
Poli-
klinik
der
Universität
des
Saarlandes
in
Homburg
(Saar)
e.V.
Ertle,
6600
Saarbrücken,
:
stellvertr.Vorsitzender:
Prof.Dr.med.Klaus
W.Ruprecht,Direktor
der
Augen-:
klinik
mit
Poliklinik
der
Universität
des
Saarlandes
»)
6650
Homburg
(Saar)
in
Homburg
(Saar).
‚Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
dem
Vor-
sitzenden
und
dem
stellvertretenden
Vorsitzenden.Jeder
von
ihnen
ist
allein
berechtigt,
den
Verein
gerichtlich
und
;außergerichtlich
zu
vertreten.Bei
der
Beschlußfassung
des
Vorstandes
sind
außer
den
beiden
Vorsitzenden
auch
der
Schatzmeister,
der
Schriftführer
und
bis
zu
drei
Beisitzer
stimmberechtigt.
Einer
Mitteilung
der
Tagesordnung
bedarf
ies
bei
der
Einladung
zur
Vorstandssitzung
nicht.Der
Vor_
;stand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
vier
Vorstands-
‚mitglieder,
darunter
der
Vorsitzende
oder
der
stellver-
;tretende
Vorsitzende,
anwesend
sind.Bei
der
Beschlußfassung
jentscheidet
die
Mehrheit
der
abgegebenen
£
gültigen
Stimmen,
;bei
Stimmengleichheit
die
Stimme
des
Leiters
der
Vorstands-
isitzung.
Ein
Vorstandsbeschluß
kann
auf
schriftlichem
Wege
|
gefaßt
werden,
wenn
alle
Vorstandsmitglieder
ihre
Zustimn-
ung
zu
der
zu
beschließenden
Regelung
erklären.
Iusikzantsinspok
»)
Satzung
B1.9-15,
31
d.Reg.A.
Eintr.Vfg.Bl.34
d.Reg.A.
RS
99
(fr.
RS
121)
Karteiblatt
VR
-
gen.
4.
1967
Farmularveriaa
Emil
Sammer.
Griünstarit
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
660
Hombur-Sar
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
uns
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
4
Fortsetzung
auf
dem
.........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.