Handelsregister · VR 3391

Chronologischer Auszug

"Verein zur Förderung der Antifaschistischen Mahn- und Gedenkstätte Lieberose" e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Verein zur Förderung der Antifaschistischen Mahnund Gedenkstätte Lieberose" e.V.

b)
Lieberose
a)
Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden sowie
den Schatzmeister vertreten. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Kotzan, Peter, Lehrer, Lieberose

2. Vorsitzende:

2.
Dahlitz, Christina, Bibliothekarin, Lieberose

Schatzmeisterin:

3.
Burisch, Astrid, geb. Haschick, Lieberose
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 24.11.1994
a)
20.11.2006
Hildebrandt
b)
Tag der ersten Eintragung:
20.09.1995

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes Amtsgericht Guben,
VR 226 getreten.
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
1. Vorsitzender:

Kotzan, Peter, *XX.XX.XXXX, Lieberose

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
2. Vorsitzende:

Dahlitz, Christina, *XX.XX.XXXX, Lieberose

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Schatzmeisterin:

Burisch, Astrid, geb. Haschick, *XX.XX.XXXX, Lieberose
a)
23.01.2017
Perl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.