Handelsregister · VR 660327

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung der anthroposophischen Arbeit in Heidenheim e. V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung der anthroposophischen Arbeit in
Heidenheim

b)
Heidenheim an der Brenz
a)
Der Verein wird durch den Vorstand oder dessen
Stellvertreter gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Janke, Hans-Jürgen, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Amthor, Johannes, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.02.1975 zuletzt geändert am 19.02.2011
a)
09.02.2015
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.02.2015.

Tag der ersten Eintragung:
11.04.1975

Satzung:
Blatt 67/69
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Verein zur Förderung der anthroposophischen Arbeit in
Heidenheim e. V.
b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Dr. Rau, Monika Anna Franziska, Giengen an der Brenz,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Amthor, Johannes, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2020
Wahl
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den
Stellvertreter vertreten. Sie vertreten jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2021 hat die Änderung der Satzung in VI. (Organe)
beschlossen.
a)
20.09.2021
Wahl

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 100 - 101
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Dr. Ströhle, Christoph Otto, Steinheim am Albuch,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dr. Janke, Hans-Jürgen, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2024
Tenic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.