Handelsregister · VR 100239

Registerinformationen

Verein zur Erhaltung historischer Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Literatur, Bückeburg e.V. · Amtsgericht Stadthagen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur Erhaltung historischer Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Literatur, Bückeburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bückeburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100239
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
05.01.2018
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karl-Heinz Driftmann

Bückeburg

Vorstand

Heinz Wittkugel

Obernkirchen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 04.12.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Änderungsbeschluss Bl. 33 ff d. A. Tag der ersten Eintragung: 27.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2006.
  • Satzung Blatt 83 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 81 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 122 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 153 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 152 der Akten
  • Beschluss Blatt 168 der Akten
  • Satzung Blatt 181 ff. der Akten
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 5 Sp. 4a vom 20.12.2017.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.