Handelsregister · VR 333525
Chronologischer Auszug
Verein zur Erhaltung der Gaiberger Streuobstwiesen e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Erhaltung der Gaiberger Streuobstwiesen e.V. b) Gaiberg | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und befugt im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vorzunehmen (§ 181 BGB). b) 1. Vorsitzender: Koller-van Delden, Martin, Gaiberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Simon, Thomas, Gaiberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 04.07.2011 | a) 04.03.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 03.08.2011 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen. | a) 31.10.2014 Hartmann b) Satzung: Sonderband Blatt 7-13 | |
| 3 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Hessling, Friedhelm, Gaiberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Simon, Thomas, Gaiberg, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2023 Essert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.