Verein zur Betreuung Volljähriger im Hochtaunuskreis (VBV) e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 875
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
25.04.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gertrud Hanemann-Klein
Bad Homburg v. d. Höhe
Vorstand
Joannes Pellekoorne
Bad Homburg v. d. Höhe
Vorstand
Karin Dittrich
Bad Homburg v. d. Höhe
Vorstand
Günther Keune
Friedrichsdorf
einzelvertretungsberechtigt für die Leitung der Geschäftsstelle. Die Einstellung von hauptamtlichen Mitarbeitern und der Abschluss von Geschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 € bedarf der Zustimmung des Vorstands.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 4 - 6
Beschluss Bl. 10 Sonderband
Anmeldung Blatt 11 Sonderband II
Beschluss Blatt 12 -13 Sonderband II
Satzung Blatt 17 - 18 Rs Sonderband II
Beschluss Blatt 29 Sonderband II
Beschluss Blatt 33, 34 Sonderband II
Satzung Blatt 39 Sonderband II
Beschluss Blatt 43 Sonderband II
Beschluss Blatt 46 - 50 Sonderband II
Satzung Blatt 54 ff Sonderband II
Anmeldung Blatt 59 Sonderband II
Beschluss Blatt 60 - 63 Sonderband II
Beschlüsse Blatt 66, 69 Sonderband II
Anmeldung Blatt 70 Sonderband II
Beschluss Blatt 71 Sonderband II
Satzung
Satzung vom 22.11.1988 zuletzt geändert am 19.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 14 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung) und 18 (Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Geschäftsführer) sowie die Einführung eines § 19 (Datenschutz) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.