Handelsregister · VR 2350

Registerinformationen

Verein zur allgemeinen Förderung von Völkerverständigung, Kultur und Bildung an der RPTU e.V. · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur allgemeinen Förderung von Völkerverständigung, Kultur und Bildung an der RPTU e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kaiserslautern

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2350
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
23.03.2026
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stefan Lorenz

Otterbach

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Marcus Amberger

Sankt Ingbert

Vorstand

Mandy Schiefner-Rohs

Neustadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 19.09.2002 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.05.2004 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) § 3 Gemeinnützigkeit), § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Vereinsmitglieder haben im schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 09.03.2023 die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Des Weiteren wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.08.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck) und § 8 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.10.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2350 Kai getreten. Freigegeben am 16.03.2006.
  • Bl. 31- 37
  • Bl. 40 ff., Satzung Bl, 44 ff
  • Fall 5 Bl. 68-74
  • Fall 7 Bl. 82-86
  • Fall 9 Von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 10 Bl. 93
  • Fall 12 Bl. 111-142 Satzung Bl. 135-139
  • Fall 13 Bl. 146-166 Satzung Bl.158-162
  • Fall 14

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.