Handelsregister · VR 24996

Chronologischer Auszug

Verein zum Studium der Tätigkeit Deutscher Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein zum Studium der Tätigkeit deutscher
Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion
DWSS

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Präsidenten, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren
Mitgliedern, darunter dem Schatzmeister.
Der Präsiddent und der Schriftführer sind einzelvertretungsberechtigt.

Soweit Verträge zu entgeltlichen Leistungen führen,
können die Mitglieder des Vorstandes bis zu einem Geschäftswert von 500,00 EUR einzelvertretungsberechtigt
handeln. Ab 500,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wovon eines der Präsident oder
der Schatzmeister sein müssen.

b)
Präsident:

1.
Prof. Dr. Pose, Rudolf, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

2.
Prof. Dr. Klüsener, Eckbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Datum der Satzungserrichtung: 18.11.2004
mit Änderung vom 29.07.2005
a)
28.08.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl.
18-22a
Beschluss Bl. 36

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Verein zum Studium der Tätigkeit Deutscher Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Ab einem Geschäftswert von 500,00 € vertreten beide
Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Ziele
des Vereins), § 5 (Rechte und Pflichten des Vorstandes), § 8 (Auflösung des Vereins) und die
Streichung des § 9 beschlossen.
a)
22.11.2010
Müller
b)
Beschluss Bl.
87/82-84 (Bl.
98-101)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.