Handelsregister · VR 24996
Chronologischer Auszug
Verein zum Studium der Tätigkeit Deutscher Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein zum Studium der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion DWSS b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Präsidenten, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Mitgliedern, darunter dem Schatzmeister. Der Präsiddent und der Schriftführer sind einzelvertretungsberechtigt. Soweit Verträge zu entgeltlichen Leistungen führen, können die Mitglieder des Vorstandes bis zu einem Geschäftswert von 500,00 EUR einzelvertretungsberechtigt handeln. Ab 500,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wovon eines der Präsident oder der Schatzmeister sein müssen. b) Präsident: 1. Prof. Dr. Pose, Rudolf, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 2. Prof. Dr. Klüsener, Eckbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Datum der Satzungserrichtung: 18.11.2004 mit Änderung vom 29.07.2005 | a) 28.08.2006 Rudolph b) Satzung Bl. 18-22a Beschluss Bl. 36 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Verein zum Studium der Tätigkeit Deutscher Wissenschaftler und Spezialisten in der Sowjetunion e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Ab einem Geschäftswert von 500,00 € vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Ziele des Vereins), § 5 (Rechte und Pflichten des Vorstandes), § 8 (Auflösung des Vereins) und die Streichung des § 9 beschlossen. | a) 22.11.2010 Müller b) Beschluss Bl. 87/82-84 (Bl. 98-101) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.