Handelsregister · VR 29116

Chronologischer Auszug

Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien (IBIRI) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und
Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden und kann um den Geschäftsführer und den Schatzmeister erweitert werden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Zweite Vorsitzende:

1.
Berndt, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin

Erster Vorsitzender:

2.
Vergin, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 29.10.2008

Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
06.11.2009
Loest
b)
Satzung Bl. 4-6
Beschluss Bl.
13-14
2a)
Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und
Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien (IBIRI) e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden und kann um
den Geschäftsführer und Schatzmeister erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ist nur ein Vorsitzender gewählt, hat er Alleinvertretungsbefugnis.

b)
Nicht mehr Zweite Vorsitzende:

1. Berndt, Ines

Nicht mehr Erster Vorsitzender:

2. Vergin, Torsten

zweiter Vorsitzender:

3.
Mohr, Knut, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

4.
Wiemann, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz),
§ 2 (Zweck des Vereins), § 8 (Vorstand) und § 11
(Auflösung). beschlossen.
a)
19.07.2011
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.
29-31 (35-37)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.