Handelsregister · VR 29116
Chronologischer Auszug
Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien (IBIRI) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden und kann um den Geschäftsführer und den Schatzmeister erweitert werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Zweite Vorsitzende: 1. Berndt, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin Erster Vorsitzender: 2. Vergin, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 29.10.2008 Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 06.11.2009 Loest b) Satzung Bl. 4-6 Beschluss Bl. 13-14 |
| 2 | a) Verein zu Förderung elementarer Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen im ruralen Indien (IBIRI) e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden und kann um den Geschäftsführer und Schatzmeister erweitert werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ist nur ein Vorsitzender gewählt, hat er Alleinvertretungsbefugnis. b) Nicht mehr Zweite Vorsitzende: 1. Berndt, Ines Nicht mehr Erster Vorsitzender: 2. Vergin, Torsten zweiter Vorsitzender: 3. Mohr, Knut, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 4. Wiemann, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 8 (Vorstand) und § 11 (Auflösung). beschlossen. | a) 19.07.2011 Kalinowski b) Beschluss Bl. 29-31 (35-37) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.