Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende, die zwei Stellvertreter, der Schatzmeister sowie drei weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende, der Schatzmeister sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Yasemin Tuna-Nörling
Heidelberg
Vorstand
Sevim Jungmann
Heidelberg
Vorstand
Bülent Akin
Edingen-Neckarhausen
Vorstand
Kazim Tokur
Dossenheim
Vorstand
Zerrin Konur
Heidelberg
Vorstand
Bahri Karacay
Schifferstadt
Vorstand
Seza Bahadir-Türkmen
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.1992 mit Änderung vom 23.04.1993, 11.10.1996 und 15.03.2007.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.10.1993
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