Vorstand i.S. des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers sowie eines weiteren Vorstandsmitglieds.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Heinz Teufel
Ludwigsburg
Vorstand
Helga Schaaf
Ludwigsburg
Vorstand
Richard Bäuerle
Ludwigsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.10.1967.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.11.1967
Satzung: Sonderband Blatt 1-8
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