Handelsregister · VR 41347

Chronologischer Auszug

"Verein Lettlandhilfe " e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Verein Lettlandhilfe " e.V.

b)
Schönebeck
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der
Schriftführer und der Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied
ist nunmehr alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Menzel, Matthias, Schönebeck
2. Vorsitzender:
Morawietz, Siegfried, Schönebeck
3. Vorsitzender:
Klopp, Sven, Schönebeck
Kassierer:
Radke, Sigrid, Schönebeck
Schriftführer:
Krettek, Steffi, Schönebeck
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.1996 zuletzt geändert am 06.02.2003
a)
30.05.2007
Nothe

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.12.1996.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Schönebeck, VR 347) getreten.
Satzung Bl. 67-69
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Personenbezogene Daten unter Löschung der
Funktionsbezeichnung berichtigt, nun:
Vorstand:
Menzel, Matthias, Schönebeck, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten unter Löschung der
Funktionsbezeichnung berichtigt, nun:
Vorstand:
Krettek, Steffi, Schönebeck, *XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Vorstand:
Morawietz, Siegfried, Schönebeck
Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Vorstand:
Klopp, Sven, Schönebeck
Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Vorstand:
Radke, Sigrid, Schönebeck
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2010 hat die Änderung des § 13 (Auflösung des
Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
21.03.2011
Großmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.