Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorstand ist durch zwei Vorstände gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei entweder der Vorsitzende oder sein Stellvertreter beteiligt sein muss. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht insofern beschränkt, als er nicht befugt ist, ohne Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu erwerben oder zu verkaufen, sich an Gesellschaften zu beteiligen, selbst oder mit Dritten zu gründen, oder Darlehen mit mehr als 3.000,00 Euro zu gewähren oder aufzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Ludwig Joachim Köberle
Überlingen
Vorstand
Csaba Nemes
Überlingen
Vorstand
Rolf Ernst Robert Kunisch
Überlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.2009
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 8 (Auflösung und Rechtsfolge) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 07.05.2009
Satzung: AS 5 ff.
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 61 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.