Handelsregister · VR 110110

Chronologischer Auszug

Verein Iburger Schloßkonzerte · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein Iburger Schloßkonzerte

b)
Bad Iburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretene Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
stellv. Vorsitzender:
Jahns, Harry, Studienrat, Bad Iburg
Vorsitzender:
Bücker, Hansjürgen, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.04.1977 zuletzt geändert am 19.11.1982
a)
10.08.2006
Högemann

b)
Satzung Blatt 3, 4, Änderung
Blatt 15 - 17 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
06.07.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 335
Amtsgericht Bad Iburg getreten.
Freigegeben am 10.08.2006.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen
und die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
05.01.2011
Brockfeld

b)
Beschluss Blatt 44 bis 46 der
Akten

Satzung Blatt 47 bis 48 der
Akten
3b)
Nicht mehr
stellv. Vorsitzender:
Jahns, Harry, Studienrat, Bad Iburg
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzender:
Doderer, Peter, Bad Laer, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2012
Duram
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Bücker, Hansjürgen, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Doderer, Peter, Bad Laer, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Holländer, Frank, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Schlotheuber, Hans, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
a)
30.05.2017
Duram

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.